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   VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 483/05   

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VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 483/05 (https://dejure.org/2007,27855)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10.07.2007 - 2 A 483/05 (https://dejure.org/2007,27855)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 2 A 483/05 (https://dejure.org/2007,27855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • JAmt 2007, 539
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Göttingen, 22.02.2007 - 2 A 351/05

    Anspruch; Behinderter; Behinderung; Bewilligung; Eingliederung;

    Auszug aus VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 483/05
    Es kommt daher nicht darauf an, ob das Leistungsbegehren längerfristig ausgelegt ist, sondern darauf, ob dies die Entscheidung des Jugendhilfeträgers ist (vgl. Urteil der Kammer vom 22.02.2007 - 2 A 351/05 -, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. OVG).

    Wann bei einer Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) von einer seelischen Erkrankung im Sinne von § 35 a Abs. 1 SGB VIII gesprochen werden kann, hat die Kammer in ihrer diesbezüglichen Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 2006 (2 A 161/05, bekräftigt durch Urteil vom 22.02.2007 - 2 A 351/05 -, jeweils veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. OVG) ausführlich dargelegt.

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 483/05
    Davon ist z. B. bei Vorliegen einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung, die zum Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und zur Vereinzelung in der Schule geführt hat bzw. zu führen droht, der Fall (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487 ff.).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 483/05
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist in Fällen, in denen um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII gestritten wird, grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier der 6. Oktober 2005 (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.06.1995 - 5 C 30.93 -, FEVS Bd. 46, S. 94).
  • VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05

    Aufgabenwahrnehmung: Auslagerung; Behinderung, seelische; Freier Träger der

    Auszug aus VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 483/05
    Wann bei einer Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) von einer seelischen Erkrankung im Sinne von § 35 a Abs. 1 SGB VIII gesprochen werden kann, hat die Kammer in ihrer diesbezüglichen Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 2006 (2 A 161/05, bekräftigt durch Urteil vom 22.02.2007 - 2 A 351/05 -, jeweils veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. OVG) ausführlich dargelegt.
  • VG Göttingen, 04.06.2019 - 2 A 568/16

    Beurteilungszeitpunkt; Dyskalkulie; Jugendhilfe; Legasthenie; Leitlinien; Lese-

    In ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 24.05.2017 - 2 B 323/17 -, n.v.; Urteil vom 10.07.2007 - 2 A 483/05 - Rn. 28 f.; grundlegend Urteil der Kammer vom 22.02.2007 - 2 A 351/05 -, Rn. 39 ff. m.w.N., bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 - jeweils juris) vertritt das Gericht deshalb die Auffassung, dass die fachlichen Standards für die Diagnose einer Legasthenie wie auch einer Dyskalkulie den zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt geltenden Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) bzw. der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) zu entsprechen haben.

    Neu war dort indes, dass bei extrem niedrigem oder extrem hohem IQ die Anwendung eines sogenannten Regressionsmodells empfohlen wurde (a.a.O., Abschnitt 2.5, S. 212 ff.; Urteil der Kammer vom 10.07.2007 - 2 A 483/05 -, juris, Rn. 28 f.).

    Eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung oder eine Rechenstörung stellt als solche keine seelische Störung dar; vielmehr muss infolge der Entwicklungsstörung eine sekundäre seelische Störung eingetreten sein (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2007 - 7 E 10212/07 -, Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2015 - 12 B 1493/14 -, Rn. 7; jeweils juris; Fischer, in: Schellhorn u.a., SGB VIII, 5. Aufl. 2017, § 35a Rn. 11 m.w.N.; s.a. Urteil der Kammer vom 10.07.2007 - 2 A 483/05 -, juris, Rn. 34 f.).

    Es ist daher angezeigt, den Nachweis weit mehr als üblicher schulischer Probleme im Falle mangelhafter Lese-/Rechtschreib-/Rechenleistungen zu fordern, bevor ein Anspruch auf Eingliederungshilfe entstehen kann (Urteil der Kammer vom 10.07.2007 - 2 A 483/05 -, juris, Rn. 31).

  • VG München, 24.04.2013 - M 18 K 12.819

    Fehlendes Integrationsrisiko

    Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. geht in ihren Leitlinien zu umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten im Sinne des Ziffer F 81 des multiaxialen Klassifikationsschemas der WHO (abrufbar unter http://www.dgspj.de/index.php?option=com_content&view=article&id=63&Itemid=108) davon aus, dass für die Diagnose einer Lese- und Rechtschreibstörung bei durchschnittlicher Intelligenz der Prozentrang im Rechtschreib- und Lesetest nicht größer als 10 sein sollte (zur Heranziehung dieser Leitlinien vgl. VG Göttingen, U.v. 26.1.2006 - 2 A 161/05 - juris Rn. 34; VG Göttingen, U.v. 10.7.2007 - 2 A 483/05 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 23.5.2007 - M 18 K 05.5191 - juris Rn. 24).

    Nicht jede legastheniebedingte Beeinträchtigung des Schulbesuchs ist daher eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII (VG Göttingen, U.v. 10.7.2007 - 2 A 483/05 - juris Rn. 31; VG Hamburg, U.v. 24.11.2009 - 13 K 4032/07 - juris Rn. 37).

  • VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11

    Eingliederunghilfe; Entwicklungsaufgaben; Kostenübernahme; Legasthenie;

    Sofern eine restriktive Auslegung für interessengerecht gehalten wird, weil es primär Aufgabe der Schule sei, Teilleistungsstörungen zu beheben oder in ihren Auswirkungen abzumildern (z.B. VG Göttingen, Urt. v. 10.07.2007, Az. 2 A 483/05, JAmt 2007, 539ff.; ebenso VG Hamburg, Urt. vom 24.11.2009, Az. 13 K 4032/07, juris), vermengt dieses Argument in unzulässiger Weise zwei Prüfungsebenen.
  • VG Göttingen, 28.11.2019 - 2 A 206/17

    Behinderung, seelische; Dyskalkulie; Eilfall; Legasthenie; Selbstbeschaffung

    In ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 04.06.2019 - 2 A 568/16 - Beschluss vom 24.05.2017 - 2 B 323/17 -, n.v.; Urteil vom 10.07.2007 - 2 A 483/05 - Rn. 28 f.; grundlegend Urteil der Kammer vom 22.02.2007 - 2 A 351/05 -, Rn. 39 ff. m.w.N., bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 - jeweils juris) vertritt das Gericht deshalb die Auffassung, dass die fachlichen Standards für die Diagnose einer Dyskalkulie (wie auch einer Legasthenie) den zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt geltenden Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) bzw. der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) zu entsprechen haben.

    Neu war dort indes, dass bei extrem niedrigem oder extrem hohem IQ die Anwendung eines sogenannten Regressionsmodells empfohlen wurde (a.a.O., Abschnitt 2.5, S. 212 ff.; Urteil der Kammer vom 10.07.2007 - 2 A 483/05 -, juris, Rn. 28 f.).

  • VG Hannover, 20.05.2008 - 3 A 3648/07

    Eingliederungshilfe für selbst beschaffte Maßnahme bei Teilleistungsstörung mit

    Sofern eine restriktive Auslegung für interessengerecht gehalten wird, weil es primär Aufgabe der Schule sei, Teilleistungsstörungen zu beheben oder in ihren Auswirkungen abzumildern (z.B. VG Göttingen, Urt. v. 10.07.2007, Az. 2 A 483/05, JAmt 2007, 539ff.), vermengt dieses Argument unzulässsigerweise zwei Prüfungsebenen.
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 3 A 2768/07

    Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörung

    Sofern eine restriktive Auslegung für interessengerecht gehalten wird, weil es primär Aufgabe der Schule sei, Teilleistungsstörungen zu beheben oder in ihren Auswirkungen abzumildern (z.B. VG Göttingen, Urt. v. 10.07.2007, Az. 2 A 483/05, JAmt 2007, 539ff.), vermengt dieses Argument unzulässsigerweise zwei Prüfungsebenen.
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 3 A 2622/07

    Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörung mit drohender

    Sofern eine restriktive Auslegung für interessengerecht gehalten wird, weil es primär Aufgabe der Schule sei, Teilleistungsstörungen zu beheben oder in ihren Auswirkungen abzumildern (z.B. VG Göttingen, Urt. v. 10.07.2007, Az. 2 A 483/05, JAmt 2007, 539ff.), vermengt dieses Argument unzulässsigerweise zwei Prüfungsebenen.
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